Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) beschließt auf seinem Bundestag Ende Juli 1955 einstimmig, »unseren Vereinen nicht zu gestatten, Damenfußball-Abteilungen zu gründen oder Damenfußballmannschaften bei sich aufzunehmen, unseren Vereinen zu verbieten, soweit sie im Besitz eigener Plätze sind, diese für Damenfußballspiele zur Verfügung zu stellen und unseren Schieds- und Linienrichtern zu untersagen, Damenfußballspiele zu leiten«.
Frauen hindert das nicht am Fußballspielen. Schon 1956 gründet sich der Westdeutsche Damenfußballverband sowie zwei Jahre später die Deutsche Damen-Fußballvereinigung.
Die Formulierung spiegelt durchaus die damals herrschende Mehrheitsmeinung in der Gesellschaft wider. Frauenfußballverbote gab es aber nicht nur in der BRD: Mit ähnlichen Argumenten unterbinden Funktionäre das Fußballspielen von Frauen in halb Europa.
Der DFB hebt das Verbot Ende Oktober 1970 auf. 1981 findet der erste Pokal-Wettbewerb und 1982 das erste offizielle Länderspiel statt.